Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden vom Gesetzgeber strikt reglementiert, gut 95 % der Leistungen sind gesetzlich vorgegeben. Der Handlungsspielraum der gesetzlichen Krankenversicherung ist also eng beschränkt. Mit den letzten Gesundheitsreformen wurden vor allem die Erstattungssätze für Zahnersatz und Zahnbehandlungen immer weiter eingeschränkt und abgesenkt. Inzwischen zahlt die gesetzliche Versicherung nur noch einen Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung.
Dieser liegt generell bei 50 %, lässt sich aber durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen auf maximal 65 % steigern. Die Art der Regelversorgung wird durch den Gesetzgeber festgelegt. Von der Regelversorgung abweichende Behandlungen müssen vom Patienten selbst getragen werden, die Kosten für eine bessere Versorgung betragen schnell einige Tausend Euro.
Grundsätzlich sind auch Zahnoperationen im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt, es gibt allerdings viele Einschränkungen. So ist die Entfernung der Weisheitszähne unter Vollnarkose nur noch erstattungsfähig, wenn es einen medizinischen Grund für die Narkose gibt. Auch die Kosten für Wurzelbehandlungen werden nicht mehr generell erstattet, da die Erstattungsfähigkeit von den Erfolgsaussichten abhängt. Ist der Erfolg dieser Operation unklar, kann die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung verweigern.
Geringe Erstattungen bei Zahnersatz
Operationen, bei denen Implantate als Ersatz für zerstörte Zähne eingesetzt werden, sind teuer und die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur einen Festzuschuss, der allerdings in den meisten Fällen weniger als 10 % des tatsächlichen Rechnungsbetrags ausmacht. Ähnlich sieht es bei aufwendigen Brücken und Inlays aus, auch dort wird nur ein Bruchteil der Kosten von der gesetzlichen Versicherung erstattet. Der Zahnarzt erstellt vor Operationen immer einen Heil- und Kostenplan, der die einzelnen Leistungen ausweist und dem Patienten einen möglichst genauen Überblick über den zu erwartenden Rechnungsbetrag ermöglichen soll. Dabei können zwischen verschiedenen Zahnärzten große preisliche Unterschiede auftreten, daher sollten Patienten bei größeren Operationen auch eine zweite Meinung einholen. Hilfe erhalten Patienten unter anderem bei den Beratungsstellen der Zahnärztekammern.
Erstattungen durch private Zahnzusatzversicherung
Um sich vor übermäßigen Kosten durch anfallende Zahnarztbehandlungen zu vermeiden, ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Die Zahnzusatzversicherung erstattet einen festen Anteil der Gesamtrechnung, unabhängig von dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Zusätzlich werden bei vielen Anbietern auch die Kosten für kosmetische Leistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Bleaching erstattet. Auch wenn man privat versichert ist, macht es Sinn, bei größeren Operationen eine Zweitmeinung einzuholen, um so auch noch den verbleibenden Rechnungsbetrag zu senken. Hilfe bei der Wahl finden sie auf Vergleichsseiten für Zahnzusatzversicherungen.
Unser Zahnpflege Tipp:
Erweitern sie ihre Zahnpflege mit einer Munddusche. Eine Munddusche ist die kompakte Ergänzung für die Mundhygiene und löst Speisereste aus Bereichen, in die auch die beste Zahnbürste nicht gelangt. Auch ideal für die Pflege von Brücken, Zahnspangen und den dritten Zähnen.
Die Panasonic EW1211 Munddusche ist eine besonders praktische kabellose Variante mit einem integriertem Wassertank, der für die tägliche Reinigung ausreichend ist.