Seit 1989 gibt es für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Familienangehörige ein Bonusheft, das zu jeder Kontrolluntersuchung oder Prophylaxebehandlung mitzubringen und vorzulegen ist. Anhand des Bonusheftes werden die Zuschüsse zum Zahnersatz ermittelt, deren Höhe sich unter anderem danach richtet, ob der Versicherte regelmäßig beim Zahnarzt war.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Hälfte der Kosten der Regelversorgung. Dieser Zuschuss kann um 20 Prozent steigen, wenn Versicherte nachweisen können, dass sie in den vergangenen fünf Jahren mindesten einmal jährlich zur Untersuchung bei einem Zahnarzt waren. Auch Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr sollten nachweisen können, dass sie einmal halbjährlich zur individuellen Prophylaxe einen Zahnarzt besucht haben.
Kann die Vorsorge lückenlos über zehn Jahre nachgewiesen werden, steigt der Zuschuss der Kassenleistung sogar um 30 Prozent, so dass ein Großteil der Regelversorgung übernommen wird. Die noch bestehende Lücke kann über eine private Zusatzversicherung geschlossen werden.
Denken Sie bitte rechtzeitig daran einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung zu vereinbaren.
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